Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250,00 € ab 2017
Am 12.05.2017 hat der Bundesrat der Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) von 150,00 € auf 250,00 € rückwirkend zum 01.01.2017 zugestimmt.
Damit in Ihrer Buchhaltung die Vorsteuer aus Kleinbetragsrechnungen in der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung in Abzug gebracht werden kann (Vorsteuerabzug), muss die Kleinbetragsrechnung lediglich folgende Angaben enthalten:
– vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers,
– Ausstellungsdatum,
– Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung,
– Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe unter Angabe des Steuersatzes (jeweils getrennt nach für jeden Steuersatz),
– Hinweis auf Steuerbefreiung (falls steuerfrei).
Die Neuregelung in Bezug auf die Kleinbetragsrechnung in der Umsatzsteuer ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31.12.2006 ausgeführt wird. Darüber hinaus gilt sie auch für nach dem 31.12.2006 ausgeführte Umsätze, für die bereits vor dem 1.1.2007 das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt worden ist (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Die Erhöhung der Kleinbetragsgrenze soll insbesondere der in den letzten Jahren eingetretenen Verteuerung von Waren und Dienstleistungen Rechnung tragen, um die Erteilung von Rechnungen auch weiterhin in vertretbarem Umfang zu vermeiden.
Jedoch findet die Kleinbetragsregelung in Bezug auf Umkehr der Steuerschuld nach § 13b UStG, Versandhandel nach § 3c UStG und innergemeinschaftliche Lieferungen keine Anwendung.
Rechnungen über 250,00 €
Bei Rechnungen über 250,00 € müssen Unternehmer weiterhin die bestehenden Regelungen zu den in § 14 Abs. 4 UStG aufgelisteten Rechnungsangaben befolgen.
Beratung durch Ihren Steuerberater
Diese Mitteilung zur Kleinbetragsregelung ersetzt keine steuerliche Beratung, die Ihre individuellen Besonderheiten, wie beispielsweise Kleinunternehmerregelung, Rechnungsangaben oder steuerfreie Leistungen, berücksichtigt.