Die Unternehmensplanung umfasst sämtliche zukunftsorientierte Planungsprozesse eines Unternehmens. Die Planung verbindet die Zielsetzung mit konkreten Handlungen, indem sie letztere abschätzt und festlegt. Als eine bedeutende Aufgabe des Managements bildet die Planung die Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens.
Da sich die Marktbedingungen stetig verändern, gewinnt das sogenannte Controlling in der Unternehmensplanung zunehmend an Bedeutung. In einer fortgeschrittenen Phase der Planausführung kann eine Überprüfung stattfinden, welche die Soll- mit der Ist-Situation vergleicht und bei unerwünschten Abweichungen eine rechtzeitige Korrektur der Planung ermöglicht. Ein zentrales Instrument des Controllings ist der Liquiditätsplan, der alle Zahlungsvorgänge (Einzahlungen und Auszahlungen) dokumentiert, die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens kontrolliert und somit eine frühzeitige Risikobewertung erlaubt.
Bei der Unternehmensplanung spielt die Struktur der Planung eine wesentliche Rolle. Zu berücksichtigen ist zum einen die zeitliche Planungsebene. Hierbei werden kurzfristige (bis zu einem Jahr), mittelfristige (zwei bis fünf Jahre) und langfristige (ab fünf Jahre) Planungsprozesse unterschieden. Zum anderen orientiert sich die Unternehmensplanung an hierarchischen Ebenen. Als oberste Planungsebene setzt sich die strategische Planung mit der langfristigen Gestaltung des Unternehmens auseinander. Das Ziel hierbei sind der Fortschritt des Unternehmens sowie die Erkundung neuer Erfolgspotenziale. Da der Planungszeitraum sehr lang ist, definiert die strategische Planung keine konkreten Handlungen, sondern entwirft einen schlüssigen Rahmen. Die taktische Planungsebene legt die mittelfristigen Kapazitäten wie Personal- oder Betriebsmittelkapazitäten fest, bestimmt Ressourcen und zeigt präzise Ziele auf. Die dritte Ebene ist die operative Planung, die kurzfristige Maßnahmen wie Finanzplanung, Kosten- und Leistungsplanung oder Marketing definiert.
Aufgrund der Komplexität von innerbetrieblichen Strukturen beinhaltet die Unternehmensplanung Teilpläne. Je nach Ausrichtung des Betriebes können die Teilpläne verschiedenen Bereichen zugeordnet werden, zum Beispiel Absatzplanung, Produktionsplanung, Marketingplanung, Personalplanung, Finanzplanung oder Lagerplanung. Die sogenannte integrierte Unternehmensplanung berücksichtigt die Abhängigkeiten der einzelnen Teilplanungen untereinander und stellt einen Gesamtplan auf, in dem die einzelnen Bereiche koordiniert werden. Die Abstimmung der Teilpläne untereinander wird als horizontale Integration, die Angleichung der Ziele der hierarchischen Planungsebenen hingegen als vertikale Integration bezeichnet.
Entscheidend für den Ablauf der Unternehmensplanung ist die Planungsrichtung. Hier kann eine Top-down-Planung erfolgen, bei der hierarchisch von der oberen zur unteren Ebene geplant wird. Im Gegensatz dazu geht die Planung beim Bottom-up-Prinzip von den unteren Ebenen aus. Eine Methode, die die Nachteile der Top-down- und Bottom-up-Planung ausgleichen soll, ist das Gegenstromprinzip. Dieses sorgt dafür, dass die Planvorgaben der oberen Ebene von den unteren Ebenen überprüft und bewertet werden und somit eine gegenseitige Abstimmung erfolgt. Das Gegenstromverfahren wird heute in sämtlichen Bereichen umgesetzt.
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Rechtsstand: November 2013
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